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   BSG, 23.07.2014 - B 6 KA 28/14 B   

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BSG, 23.07.2014 - B 6 KA 28/14 B (https://dejure.org/2014,21009)
BSG, Entscheidung vom 23.07.2014 - B 6 KA 28/14 B (https://dejure.org/2014,21009)
BSG, Entscheidung vom 23. Juli 2014 - B 6 KA 28/14 B (https://dejure.org/2014,21009)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Hannover - S 35 KA 101/09
  • LSG Niedersachsen-Bremen - L 3 KA 44/13
  • BSG, 23.07.2014 - B 6 KA 28/14 B
 
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  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.05.2010 - L 3 KA 81/07
    Auszug aus BSG, 23.07.2014 - B 6 KA 28/14 B
    Dieser Bescheid war Gegenstand des Widerspruchs- bzw Klageverfahrens hinsichtlich der Honorarfestsetzung für das Quartal IV/1998, über die mit Urteil des LSG vom 12.5.2010 (L 3 KA 81/07) rechtskräftig entschieden wurde.

    Die Klage sei unzulässig, weil der Jahreshonorarbescheid bereits in dem rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren L 3 KA 81/07 streitbefangen gewesen sei.

    Seine Beanstandung in diesem Zusammenhang, das LSG habe zu Unrecht angenommen, dass das Quartal III/1998 im Verfahren L 3 KA 81/07 streitbefangen gewesen sei, betrifft die in der Sache für die Entscheidung des Rechtsstreits zentrale Frage und nicht einen potenziellen Fehler des LSG bei der Gestaltung seines Verfahrens; allein damit befasst sich aber § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG.

    Seine Ausführungen sind insofern bereits widersprüchlich, als er bemängelt, dass eine Verbindung zwischen der Honorarfestsetzung für das Quartal III/1998 und dem Verfahren L 3 KA 81/07 nicht hergestellt worden sei, gleichzeitig aber vorträgt, dass eine solche Verbindung nicht bestehe.

    Sinngemäß wendet er sich erneut gegen die aus seiner Sicht nicht nachvollziehbare Wertung des LSG, dass das Honorar für das Quartal III/1998 auch im Verfahren L 3 KA 81/07 streitbefangen war.

    12 e) Soweit der Kläger rügt, das LSG habe das Kernanliegen seines Vorbringens nicht angehört und damit seinen Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt, trägt er im Wesentlichen erneut vor, das LSG habe die Einbeziehung des Bescheides vom 29.8.2005 in das Verfahren L 3 KA 81/07 falsch beurteilt und sich seiner Rechtsauffassung zu Unrecht nicht angeschlossen.

    Wenn der Kläger meint, das LSG hätte mitteilen müssen, dass es die Honorarfestsetzungen für die einzelnen Quartale des Jahres 1998 als von dem Jahreshonorarbescheid abtrennbare Regelungen ansehe, ist dies bereits vor dem Hintergrund des Urteils L 3 KA 81/07 nicht nachvollziehbar.

    13 f) Das Vorbringen des Klägers, der Vorsitzende hätte ihn darauf hinweisen müssen, dass er im Fall einer Beschränkung auf das Quartal IV/1998 im Verfahren L 3 KA 81/07 seiner Ansprüche bezüglich des Quartals III/1998 verlustig gehe, vermag schon deshalb keinen Verfahrensfehler zu begründen, weil - eine solche Hinweispflicht unterstellt - Fehler aus einem früheren Verfahren keinen Verfahrensfehler in diesem Verfahren begründen können.

  • BSG, 29.11.2006 - B 6 KA 23/06 B

    Zurückweisung der Berufung durch Beschluss ohne Fristsetzung für Stellungnahme,

    Auszug aus BSG, 23.07.2014 - B 6 KA 28/14 B
    6 1. Soweit der Kläger eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache geltend macht, fehlt es bereits an der Formulierung einer konkreten Rechtsfrage, die in dem angestrebten Revisionsverfahren klärungsfähig sowie klärungsbedürftig und über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (vgl BSG SozR 4-1500 § 153 Nr. 3 RdNr 13 mwN).
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